Biogasanlage

Biogasanlage

Biogasanlagen und Baurecht

Biogasanlagen sind ein Bestandteil der regenerativen Energieträger, die bereits durch Windenergieanlagen (WEA) oder Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bekannt sind und zunehmend genutzt werden. Das dahinter stehende Prinzip ist relativ einfach, hier werden organische Abfälle durch anaerobe Vergärung in die Energieformen Strom und Wärme umgewandelt, wobei die CO2 Bilanz als klimaneutral zu bewerten ist. Bei den frei werdenden Treibhausgasen handelt es sich um die Menge, die ehemals durch Futterpflanzen mittels Photosynthese gebunden wurde. Mithin befindet sich das Kohlendioxid in einem geschlossenen Kreislauf. Hauptbestandteil des Biogases ist Methan, dessen Anteil bis zu 75% des erzeugten Brennstoffs betragen kann.

Traditionell haben sich Biogasanlagen innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe entwickelt, bei denen naturgemäß ein hoher Gülle- und Mistanteil anfällt. Biogasanlagen können aber neben den Stoffen aus der Viehwirtschaft auch durch organische Abfälle aus Industrie, Gewerbe und Handel sowie aus privaten Haushaltungen gespeist werden. Hier werden durch Vorgaben der EU (Verbot der Speiseresteverfütterung) und das EEG verbindliche Richtlinien geschaffen.

Aus baurechtlicher Sicht sind Biogasanlagen als Sonderbauten nach § 2 Abs.4 Nr.17 MBO einzustufen:

   (4) Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, die einen der nachfolgenden Tatbestände erfüllen

      17 Bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist

Für Biogasanlagen liegt in keinem Bundesland eine Sonderbauverordnung vor, wie sie das Baurecht für geregelte Sonderbauten, z.B. einem Industriegebäude, kennt.

Hier hat das Land Bayern das „Biogashandbuch Bayern“ entwickelt, das mittlerweile zu einem umfangreichen Kompendium angewachsen ist. Darin werden (Stand: 2008) u.a. die Themen „Anlagentechnik“ „Baurecht“ sowie das aufwändige Genehmigungsverfahren beschrieben.

Tabelle zum Barecht für Biogasanlagen

Biogasanlagen unterliegen nur bis zu einer bestimmten Größenordnung dem üblichen Genehmigungsverfahren nach Baurecht. Bei Erreichen bestimmter Mindestgrößen, wie z.B. das Fermentervolumen oder die Leistung des BHKW ist das Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verbindlich anzuwenden.

Damit verlässt das Genehmigungsverfahren den üblichen Weg des Baurechts und das Brandschutzkonzept wird Teil des umfangreicheren BImSchG-Verfahrens. In der empfohlenen Literatur wird das Verfahren in einem anschaulichen Diagramm dargestellt.

Tabelle zum Barecht für Biogasanlagen

Brandschutzkonzepte für Biogasanlagen müssen, wie andere bauliche Anlagen auch, die allgemein gültigen Schutzziele berücksichtigen, wie sie im Baurecht im Brandschutzparagraphen (§ 14 MBO) formuliert werden.
Insbesondere sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Unter Beachtung der genannten brandschutztechnischen Gesichtspunkte sowie bei sorgfältiger Planung und Umsetzung sind Biogasanlagen ebenso sicher wie traditionelle Energieerzeugungsanlagen und erfüllen umfänglich alle Schutzziele des Baurechts.

Zu einer nachhaltigen und dezentralen Energieversorgung tragen Biogasanlagen einen wertvollen Anteil bei.

Titel Görisch/Helm: Biogasanlagen

Standardwerk zum Bau von Biogasanlagen: Görisch/Helm, mit freundlicher Genehmigung des Verlags

 

Für weiterführende Informationen zu dem sehr komplexen Thema wird empfohlen:

 

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