Brandschutz in Windenergieanlagen

Brennende Windkraftanlage

Mit der Umsetzung der Energiewende stehen Windenergieanlagen (WEA) mittlerweile im Fokus der öffentlichen Diskussion. Unabhängig von den politischen Debatten muss sich der Brandschutzsachverständige aus fachlicher Sicht dem Thema annähern. Mögen sich dem unbeteiligten Beobachter die Anforderungen nach brandschutztechnischen Maßnahmen nicht direkt erschließen, sind sie für die beteiligten Fachplaner, Sachverständigen und die Betreiber umso deutlicher nachvollziehbar.

Die zurzeit errichteten Windenergieanlagen haben mittlerweile eine durchschnittliche Leistung von ca. 3 MW, Offshore Anlagen weisen Spitzenwerte von 6 MW und mehr auf. Wie alle technischen Einrichtungen unterliegen auch Windkraftanlagen Störfällen, die neben Sachschaden für die Anlage selbst, auch zu weiterführenden Schäden, wie z.B. Waldbränden führen können. Bilder brennender Maschinengondeln sind hinlänglich bekannt, drehende Rotoren einer brennenden Anlage tragen verstärkt zum Funkenflug bei.

Feuerwehren sind in den meisten Fällen machtlos und können die Brände im günstigsten Fall kontrolliert abbrennen lassen. Aufgrund der Anlagengröße und des Standortes, der oft nur über Feldwege erreichbar ist, haben Feuerwehren kaum Möglichkeiten einer Brandbekämpfung. Brennende Gondeln sind für die Feuerwehr nicht erreichbar, da der Einsatzbereich von Hubrettungsfahrzeugen bei einer Höhe von ca. 30 m endet und WEA eine Nabenhöhe von mittlerweile 140 m haben. Eine aktive Brandbekämpfung ist lediglich im Bereich des Turmfußes möglich. Die Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 dient der Feuerwehr zum schnellen Auffinden der WEA-Standorte und muss Bestandteil eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes sein.

Gerade wegen der geringen Eingriffsmöglichkeiten ist der Schwerpunkt umso mehr auf den präventiven Brandschutz zu legen, der sich sowohl in anlagentechnischen als auch in organisatorischen Maßnahmen niederschlägt. Werfen wir einen Blick auf charakteristische Schadensursachen bei WEA:

Brennende Windkraftanlage

Brand in einer Windkraftanlage
Foto © Polizeiinspektion Stade

 

Brandschutztechnik

Aufgrund der genannten Brandursachen ist eine auf die jeweilige Anlage abgestufte Maßnahmenkette zur Vermeidung der Brandentstehung notwendig und sinnvoll:

Blitzschutzanlagen sind mittlerweile für alle Anlagen obligatorisch; dabei werden elektrische Überspannungen von den Rotorblättern oder den Gondeln über den Turm ins Erdreich abgeführt.

Löschsysteme

Windenergieanlage Brandschutz Sachverständiger

Der Brandschutz-Sachverständige auf der Gondel einer Windenergieanlage

Der hohe Installationsgrad in den Maschinengondeln und die brennbaren Baustoffe (schalldämmende Materialien) zwingen zu aktiven Brandschutzsystemen wie Löschanlagen mit inertisierenden Gasen, die beispielsweise in elektrischen Schaltschränken wertvolle Dienste tun.

Alternativen dazu sind Sprühnebelanlagen, die mit feinsten Wassertröpfchen aufkommenden Bränden wirkungsvoll begegnen können.

Alle genannten Löschsysteme dienen zunächst dem Schutz der Anlage selbst, was bei Anlagenwerten von mehreren Millionen Euro eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Windenergieanlagen, die in oder an Waldgebieten stehen, stellen eine unmittelbare Quelle für Waldbrände dar, weshalb hier ebenfalls die o.g. anlagentechnischen Maßnahmen erforderlich sind.

Brandmeldesysteme

Die Brandfrüherkennung ist ein weiterer und wesentlicher Bestandteil der brandschutztechnischen Anlagentechnik. Da Windkraftanlagen üblicherweise ohne Personal betrieben werden, sind alleine aus Sachschutzgründen eine frühe Branddetektion und deren Weiterleitung an eine überwachende Stelle von großer Bedeutung.

Die rechtzeitige Detektion eines Brandes in Verbindung mit einer akustischen Alarmierung dient auch der Sicherheit des Wartungspersonals, da die Rauchgasentwicklung bei Kabel- oder Trafobränden im Turmfuß die arbeitenden Personen in der Gondel gefährden können.

Organisatorischer Brandschutz

Bei den organisatorischen Brandschutzvorschriften sollten Rauchverbote innerhalb der Anlagen eine Selbstverständlichkeit sein.

Handfeuerlöscher sowie deren fachgerechte Handhabung sollten ebenso zur brandschutztechnischen Grundausstattung von Windkraftanlagen gehören.

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 helfen der Feuerwehr, die teilweise schwierigen Zufahrten und Standorte der WEA zu finden und ihre Größen einzuschätzen.

Windenergieanlage Brandschutz Sachverständiger

Die innenliegende Leiter als einer der Rettungswege

Rettungswege

Das Thema „Rettungswege“ ist für WEA durchaus als problematisch zu betrachten. Für Windenergieanlagen müssen, insbesondere für die Gondeln, zwei voneinander unabhängige Rettungswege zur Verfügung stehen. Der erste Rettungsweg führt über die innenliegende Leiter oder bei größeren Anlagen über den Fahrstuhl. Der zweite Rettungsweg ist deutlich unbequemer, müssen die Wartungstechniker doch über besondere Anlagen über eine Bodenluke außen abgeseilt werden. Dabei sind auch arbeitsschutzrechtliche Bedingungen einzuhalten.

Bei Offshore Anlagen, deren Wartung über mehrere Tage mit mehreren Personen dauern kann, ist die Frage der Rettungswege besonders kritisch und hier sind die Diskussionen noch nicht abgeschlossen.

 

WEA sind ein fester Bestandteil mit wachsender Bedeutung für unsere künftige Stromversorgung und die brandschutztechnischen Maßnahmen tragen wesentlich zu einem sicheren Betrieb bei.

 

Literaturhinweise:

VDS 3523, Windenergieanlagen (WEA), Leitfaden für den Brandschutz.

 

 

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